Vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklung in der Corona-Pandemie hat das Land NRW mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 01.02.2023 weitestgehend die Corona-Einschränkungen
aufgehoben.
Das Erzbistum hat mit seiner Stellungnahme vom 01.02.2023 ebenso die Hygienemaßnahmen für den kirchlichen Bereich aufgehoben.
Für den Zugang zu Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern ist allerdings weiterhin eine FFP2-Maske erforderlich!
Wir danken Ihnen allen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Monaten ob all der Einschränkungen!
Für das Pastoralteam
Pfarrer Ansgar Heckeroth