Corona Regelungen: alle Einschränkungen aufgehoben!


Vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklung in der Corona-Pandemie hat das Land NRW mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 01.02.2023 weitestgehend die Corona-Einschränkungen aufgehoben.

 

Das Erzbistum hat mit seiner Stellungnahme vom 01.02.2023 ebenso die Hygienemaßnahmen für den kirchlichen Bereich aufgehoben.

Für den Zugang zu Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern ist allerdings weiterhin eine FFP2-Maske erforderlich! 

Wir danken Ihnen allen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Monaten ob all der Einschränkungen!

Für das Pastoralteam

 

Pfarrer Ansgar Heckeroth